bga veröffentlicht neue Daten und Fakten zum Thema
"Unternehmensnachfolge durch Frauen in Deutschland"
Rechtzeitig zum bundesweiten Aktionstag "Nachfolge ist weiblich" hat die bundesweite
gründerinnenagentur (bga) eine neue Publikation veröffentlicht, die aktuelle Daten und Fakten zum
Thema Nachfolge enthält. Interessant ist dabei u.a., dass dem Datenmaterial neue Datenquellen und ein neues
Schätzverfahren zugrunde liegt, was eine Selektion der Unternehmen hinsichtlich ihrer Übergabewürdigkeit erlaubt.
Demnach gilt ein Betrieb als "übergabewürdig", wenn er mindestens einen Jahresgewinn in der Höhe eines
durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens (Stand 2010, ca. 49.500 Euro) zzgl. des Arbeitgeberanteils zur
Sozialversicherung erwirtschaftet.
Weitere interessante Informationen erhalten Sie (Download).
Publikation
"Unternehmensnachfolge durch Frauen in Deutschland"
Informationen im Internet unter:
www.gruenderinnenagentur.de
IBU als Ideengeber auf der "concepticus" vertreten
Am Mittwoch, den 9. Juni 2010 ab 13:00 Uhr findet die 3. Nationale Ideen- und Konzeptbörse für Selbständigkeit,
Nachfolgemanagement, Franchise und Direktvertrieb in der Fachhochschule Mainz (Campus, Lucy-Hillebrand-Str. 2 in 55128 Mainz) statt.
Auf der concepticus, der nationalen Börse für unternehmerische Ideen und Konzepte, werden „IdeenGeber“ und „IdeenNehmer“ sowie „FinanzGeber“ auf
dem „Börsenparkett der Ideen“ aktiv zusammengebracht, um den „Kauf“ und den „Verkauf“ sowie die Finanzierung von unternehmerischen Vorhaben
anzuregen. Zu den unternehmerischen Vorhaben zählen die Ideenschmiede mit Produktideen und marktfähigen Konzepten, Nachfolge, Franchise sowie
Direktvertrieb. Damit deckt die concepticus die verschiedenen Facetten des Berufsbildes Selbstständigkeit ab.
Aufgrund des Themenschwerpunkts „Nachfolge“ ist die concepticus auch in die Gründeroffensive des Landes Rheinland-Pfalz 2010 „Suche Unternehmen – biete Gründergeist“
eingebunden. Auf dem Programm steht zwischen 13 und 18 Uhr das "Börsenparkett der Ideen und Konzepte", das "IdeenGeber" und "IdeenNehmer" zusammenbringt. Flankierend
zur Börse wird es zwischen 15 und 18 Uhr Vorträge und Workshops geben. Neben den Bereichen der Selbstständigkeit beschäftigen sich diese mit den Themen Förderung,
Finanzierung und Vorsorge, Vermeidung unternehmerischer Fehler sowie markenrechtlichen Risiken.
Ein Höhepunkt des Tages wird die Eröffnung der concepticus durch Hendrik Hering, Wirtschaftsminister Rheinland-Pfalz um 13:30 Uhr sein.
Ein weiteres Highlight ist die Auszeichnung der Veranstaltung als ausgewählter Ort 2010 bei „Deutschland – Land der Ideen“ unter der Schirmherrschaft unseres Bundespräsidenten Horst Köhler.
Die concepticus wurde von einer unabhängigen Jury unter 2.200 Bewerbern als Gewinner ausgewählt. Die Initiative kürte zukunftsorientierte, innovative und kreative Aktivitäten
im Rahmen des Wettbewerbs „365 Orte im Land der Ideen“. Die Preisverleihung findet anlässlich der concepticus 2010 statt.
Der offizielle Teil schließt gegen 18:30 Uhr mit dem Wirtschaftsforum Mittelstand, bei dem sich Experten mit der Frage "Quo vadis Deutschland?" auseinandersetzen. Aufgezeigt werden
sollen „Wege in die Zukunft - Ideen und Projekte für Wachstum bis 2020“. Danach besteht die Möglichkeit zu Gesprächen bei einem Get-together.
Durchgeführt wird die 3. Börse, die von der Deutschen Bank gefördert wird, vom Institut für Unternehmerisches Handeln (IUH) der
Fachhochschule Mainz, 1stCONCEPT, Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen und der Handwerkskammer Rheinhessen.
Informationen im Internet unter:
www.concepticus.de
Programm:
www.concepticus.de/pdf/2010/Einladung_Concepticus_2010.pdf
Ansprechpartnerin für Rückfragen und Anmeldungen:
Diplom-Volkswirtin Patricia Nagel
Institut für Unternehmerisches Handeln (IUH) der Fachhochschule Mainz
Fachbereich Wirtschaft – School of Business
Lucy-Hillebrand-Str. 2
55128 Mainz
Tel.: 06131 / 628 – 3615
Patricia.Nagel@FH-Mainz.de
NEU - Entgeltumwandlung bei Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
Am 26.03.2010 hat der Bundesrat das “Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen” verabschiedet.
Durch die Neuformulierung von § 3 Nr. 39 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) beschränkt sich die
Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht nur auf Leistungen, die neben dem Arbeitslohn zusätzlich gewährte werden, sondern
lässt auch die Entgeltumwandlung zu. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend.
Rechtsgrundlagen:
● Gesetzentwurf der Bundesregierung “Gesetz zur Umsetzung
steuerrechtlicher EU-Vorgaben
sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften"
● Beschluss des Bundesrates / Zustimmung
● Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen in § 1
der
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Eine Steuer- oder Rechtsberatung
liegt weder vor, noch wird diese angeboten.
Bundestag beschließt neue Regelung bezüglich der Steuerfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungen
Am 5.3.2010 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung
steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ in
zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des
Bundesrates.
Nach der Neufassung des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG soll die Mitarbeiterbeteiligung auch
dann steuerfrei bleiben, wenn sie durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
Das würde bedeuten, dass Beschäftigte auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren
Unternehmen steuerbegünstigt erwerben und somit freiwillig Teile ihres Gehalts oder
einer Sonderzahlung steuer- und sozialabgabenfrei bis zum Betrag von 360 € als
Kapitalbeteiligung in das Unternehmen einbringen können.
Auf diese Weise sollen Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen gefördert werden.
Die Verabschiedung im Bundesrat am 26.03.2010 gilt als sicher.
Das Gesetz soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die steuerliche
Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen soll bereits am 2.4.2010 in Kraft treten.
Kreditklemme: Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ein Ausweg?
16.10.09. Chancen der Mitarbeiterbeteiligung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
„Die Kreditklemme ist da“. Darüber waren sich viele Teilnehmer des Mittelstandskongresses
einig, der am 12. Oktober 2009 in Stuttgart stattfand. Zwar stieg der Kreditbestand laut
Bundesverband deutscher Banken (BdB) allein im ersten Quartal 2009 um 31,1 Mrd. Euro, aber die
Bundesbank stellte klar, dass darin auch die Kredite an Investmentfonds, Versicherungen oder
Finanzleasing-gesellschaften enthalten waren, die um 33,8 Mrd. Euro gestiegen waren. De facto
sanken also die Kredite an die Wirtschaft um 2,7 Mrd. Euro. Selbst wirtschaftlich gesunde
Unternehmen klagen, dass sie momentan Schwierigkeiten haben, ihren Finanzierungsbedarf zu decken.
Ein alternativer Weg der Kapitalbeschaffung könnte sein, die eigenen Mitarbeiter als Investoren
zu begreifen und eine Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einzuführen. Der
AGP (Arbeitsgemeinschaft
Partnerschaft in der Wirtschaft e.V.) verzeichnet auch eine steigende Anfrage nach Informationen
zur Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung. Aber soll ein Unternehmer seine Mitarbeiter ausgerechnet jetzt
zu Gesellschaftern machen, wenn die Aufträge einbrechen und das Unternehmen in der Krise steckt?
Und wenn ja, welcher Mitarbeiter würde schon sein Geld in die Firma investieren, die ihn in
Kurzarbeit geschickt hat?
Das Positive an Krisenzeiten ist, dass die Menschen mehr zusammenrücken, dass ihre Bereitschaft zur
Veränderung wächst und sie insgesamt offener für ungewöhnliche Lösungen werden. Das gilt für Unternehmer
wie für Beschäftigte. Deshalb kann die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung durchaus ein Modell sein, um die
aktuelle Krise zu überwinden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Unternehmer keinen Nachfolger in der
Familie hat und darauf angewiesen ist, dass ein Fremder den Betrieb fortführt. Denn wenn dieser Inhaber
sich vorstellen kann, dass es die eigenen Mitarbeiter sind, die später einmal Eigentümer des
Unternehmens werden, würden diese heute mit einer Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in ihre eigene
Zukunft investieren.
Mehr dazu:
● Mitarbeiter-Kapital-Beteiligung: Modelle und Förderwege
● Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP)
● Rückblick Mittelstandskongress 2009
DIHK Nachfolgereport 2009 ist da
Unternehmensnachfolge im Zeichen von Erbschaftsteuer und Finanzmarktkrise: Zahlen und Einschätzungen der IHK-Organisation zum
Generationswechsel in deutschen Unternehmen
Mehr dazu:
● DIHK Nachfolgereport 2009
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG) trat am 1. April 2009 in Kraft
Ziel des Gesetzgebers war,vor allem den Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen einen verbesserten
Zugang zu Kapitalbeteiligungen zu ermöglichen. Das Gesetz beinhaltet Änderungen im
Einkommensteuergesetz (EStG), im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und im
Investmentgesetz (InvG). Eckpunkte des MKBG sind im Wesentlichen:
- Eine Erhöhung der steuerlichen Förderung im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 39 EStG) von 135,- auf insgesamt 360,- Euro.
- Eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme (bei Ledigen von 17.900,- auf 20.000,- Euro; bei zusammen veranlagten Ehegatten von
35.800,- auf 40.000,- Euro).
- Ein erhöhter Fördersatz: der Höchstbetrag der Arbeitnehmerzulage steigt von 72,- auf 80,- Euro.
- Die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögens: diese neue Fondsvariante wurde im Investmentgesetz
(Abschnitt 7a) aufgenommen, damit Beschäftigte mittelbar und damit risikoärmer als Inhaber von Fondsanteilen
beteiligt werden können.
Dynamische Unternehmensnachfolge und das neue MKBG
Die Mitarbeiterbeteiligung ist Bestandteil der „Dynamischen
Unternehmensnachfolge“. Insofern unterstützt das neue Gesetz
dieses Nachfolgekonzept. Dennoch wird das MKGB kaum ausschlaggebend dafür sein, ob ein Inhaber seinen Betrieb
einmal an seine Beschäftigten übergeben will. Dazu ist die Höhe der staatlich geförderten Beteiligung zu gering.
Das Gesetz ist trotzdem ein wichtiger Baustein für dieses Nachfolgemodell. Denn letztendlich unterstützt es Betriebe darin, eine
partnerschaftliche Unternehmenskultur aufzubauen – die Basis, um ein sogenanntes Employee-Buy-out durchführen zu können.
Mehr dazu:
● Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
● Info-Leitfaden zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
● Die neue Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Detail